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Wir können auch Kreditgeschäft

14.06.2023

Das Adressrisiko als eine wesentliche Risikoart der Institute ist seit zehn Jahren Teil unseres bisherigen Kerngeschäfts – der Gesamtbanksteuerung.

Nun erweitern wir unser Angebot für Sie um Themen im strategischen und operativen Kreditgeschäft. Hierzu einige Beispiele unseres Produktportfolios:

  • Unterstützung Marktfolge Aktiv

    • Beschlüsse mit Zweitvotum

    • Auswertung §-18-KWG-Unterlagen

    • Kreditverträge auf Basis Ihrer Vordrucke

    • Überprüfung Risikoverfahrensschalter - Ratingsysteme

    • Bearbeitung Frühwarnsystem

    • Validierung Frühwarnsystem

    • Überprüfung Soll-Prozesse

 

  • Kreditmeldewesen (GroMiKV)

 

  • Kreditprüfungen

    • Revisionsunterstützung

    • Simulation 44er Prüfungen Kredit

    • Unterstützung 44er Prüfungen Kredit

 

  • EBA GLOM

    • Prozessstraßen für EBA-Kreditvergabestandards entwickeln und/oder überprüfen

    • Umsetzung der 7. und 8. MaRisk-Novelle

    • Nachhaltigkeit

Konkret in Bezug auf die neuen Kreditvergabestandards sagen wir:

„Gut gebügelt ist halb genäht!“ – Je klarer Ihr Soll-Prozess formuliert ist, desto besser kann dieser in der Praxis gelebt werden.

Die MaRisk geben den LSIs durch ihre Anforderungen die groben Vorgaben, welche wesentlichen Inhalte die Soll-Prozesse deklarieren. Diese werde oftmals durch Umsetzungsleitfäden der Bankenverbände konkretisiert. Insbesondere im Rahmen jeder neuen Novelle überprüfen Banken ihre Prozessstrukturen und passen diese an.

Nehmen wir als Beispiel die neuen EBA-Kreditvergabestandards (EBA/GL/2020/06 vom 29.05.2020, kurz EBA GLOM), die zum 30.06.2024 in Kraft treten. Die EBA sowie die BaFin haben in der deutschen Fassung das Rahmenwerk sowie konkrete Inhalte zu den neuen Standards festgelegt. In Verbindung mit der 8. MaRisk-Novelle sollen diese für LSIs umgesetzt werden.

Dies stellt viele Institute vor eine große Herausforderung. Einerseits sind die Kreditprozesse zu standardisieren – quasi Prozess-Straßen sind geschäfts- und branchenabhängig einzurichten, andererseits sind Themen wie ESG in die neuen Soll-Prozesse zu integrieren.

  • Doch wie ist Nachhaltigkeit im Sinne der Aufsicht konkret definiert?

  • Welche Kriterien erwartet die Aufsicht?

  • Reicht die Einführung eines ESG-Scores je Einzelkreditnehmer oder Gruppe verbundener Kunden?

  • Und wie findet ein Institut hierbei einen Standardprozess, der je Kundenbetreuer einheitlich beurteilt wird?

  • Was werden die künftigen Sonderprüfungen nach § 44 KWG hierbei abprüfen?

Diese und weitere Fragen können sich Institute zunächst nur individuell beantworten. Erfahrungswerte werden nicht nur durch die Banken, sondern auch durch die Aufsicht, sukzessive gesammelt.

Bislang haben viele Institute ihre ESG-Sicht nach innen gerichtet. Es wurden erneuerbare Energien zugunsten eigen- und auch fremdgenutzter Immobilien installiert, Ethik-Richtlinien etc. verfasst.

Die Struktur Ihres Kreditportfolios, die regionale Branchenstruktur, aber auch alle weiteren Assets sind im Sinne der EBA GLOM zu betrachten. Kurz – die Sicht von außen nach innen und umgekehrt.

Bei diesen Überlegungen sowie der Umsetzung unterstützen wir Ihr Institut.

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Haben Sie Fragen oder Anregungen?

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