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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich


1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten gegenüber Rechtssubjekten, welche keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und sind zusammen mit den sonstigen Vertragsbestimmungen Bestandteil sämtlicher Leistungen (Dienstleistungen und Projekte) der FRisCo Guide GmbH, Bergisch Gladbach.


2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich seitens der FRisCo Guide GmbH schriftlich zugestimmt.

 


§ 2 Geltungsdauer und Leistungsumfang


1. Die FRisCo Guide GmbH ist an ein Angebot für einen Monat ab Angebotsdatum gebunden, soweit kein anderer Zeitraum in den Angebotsunterlagen genannt wird.


2. Die in den schriftlichen Angebotsunterlagen der FRisCo Guide GmbH enthaltenen Angaben sind alleinige Grundlage für die von der FRisCo Guide GmbH zu erbringenden Leistungen. Der Kunde hat die Angebotsunterlagen vor Auftragserteilung sorgfältig zu prüfen.


3. Die FRisCo Guide GmbH behält sich den Austausch von namentlich genannten Mitarbeitern durch Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden vor.

 


§ 3 Preis und Zahlungsbedingungen


1. Sofern sich die im Angebot angegebene Vergütung nach erbrachten „Manntagen“, „Personentagen“, „Leistungstagen“ o.ä. bemisst, entsprechen diese jeweils acht Zeitstunden.


2. Soweit nicht anders vereinbart, stellt die FRisCo Guide GmbH Leistungen auf Basis der jeweils geltenden Tages- bzw. Stundensätze in Rechnung.

 

3. Reisekosten und Spesen sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch die FRisCo Guide GmbH anfallen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht abweichend geregelt.
 

4. Die Preise verstehen sich netto EURO, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, ohne Abzüge, soweit nicht anders vereinbart.


5. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden (Dienstleistungen und Projekte)


1. Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die FRisCo Guide GmbH bedarf der engen Kooperation der Vertrags-parteien und der Mitwirkung durch den Kunden. Er wird insbesondere die für die von der FRisCo Guide GmbH zu erbringenden Leistungen erforderlichen Räumlichkeiten, technischen Umgebungen, Auskunftspersonen und Unterlagen ohne Kosten für die FRisCo Guide GmbH zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde ihm obliegende Entscheidungen über Projektdurchführungen und Projektinhalt unverzüglich treffen und der FRisCo Guide GmbH unverzüglich mitteilen, sowie Änderungsvorschläge der FRisCo Guide GmbH unverzüglich prüfen.


2. Der Kunde erkennt an, dass die Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten grundlegende Voraussetzung für die Leistungserbringung durch die FRisCo Guide GmbH und wesentliche Leistungspflicht des Kunden ist.
 

3. Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht setzt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter ein. Die Mitarbeiter des Kunden weisen die FRisCo Guide GmbH insbesondere unaufgefordert auf branchentypische oder unternehmensspezifische Erfordernisse und Verfahren hin, soweit diese nicht in den Angebotsunterlagen aufgeführt sind. Der Kunde hat sämtliche technische oder sonstige Unterlagen und Informationen, die zur Leistungserbringung durch die FRisCo Guide GmbH notwendig sind, in  einer von der FRisCo Guide GmbH geforderten Form zur Verfügung zu stellen.
 

4. Der Kunde wird die FRisCo Guide GmbH fortlaufend über sämtliche Umstände aus seiner Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die vertraglichen Pflichten der FRisCo Guide GmbH, insb. auf vereinbarte Leistungsumfänge und Zeitpläne, haben können.
 

5. Der Kunde ist dazu verpflichtet seine Daten annähernd ständig zu sichern (spiegeln), um etwaige Datenverluste zu verhindern und eine Datenwiederherstellung annähernd ohne Verluste zu gewährleisten. Der Kunde wird darüber hinaus mindestens täglich eine Datensicherung seiner gesamten relevanten Unternehmensdaten durchführen.
 

6. Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen angemessen, mindestens jedoch entsprechend den tatsächlichen Auswir-kungen. Die FRisCo Guide GmbH ist berechtigt, durch mangelhafte Mitwirkung des Kunden verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung eigenen Personals oder eigener Sachmittel, zu den vereinbarten Sätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
 

§ 5 Änderungen der zu erbringenden Leistung (Dienstleistungen und Projekte)


1. Soweit Angebotsunterlagen Lücken oder Unklarheiten enthalten, ist die FRisCo Guide GmbH berechtigt, diese nach billigem Ermessen angemessen zu konkretisieren.
 

2. Entsteht aufgrund von Lücken in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen Mehraufwand, so ist die FRisCo Guide GmbH berechtigt, den entstehenden Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Mehraufwand, der auf widersprüchlichen oder fehlerhafte Angaben des Kunden, seiner Mitarbeiter oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
 

3. Die FRisCo Guide GmbH behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung von Änderungs- oder Ergänzungs-wünschen des Kunden zum bestehenden Vertrag vor. Führt die FRisCo Guide GmbH Änderungswünsche aus, so werden die vereinbarten Ausführungs- und Abnahmefristen hinfällig, wenn sie nicht durch die FRisCo Guide GmbH bestätigt oder neu festgesetzt werden.


4. Die FRisCo Guide GmbH setzt die Arbeiten auf Grundlage des geschlossenen Vertrages bis zur schriftlichen Einigung über etwaige Änderungen/Ergänzung fort.


§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte


1. Die FRisCo Guide GmbH räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den speziell für ihn geschaf-fenen Arbeitsergebnissen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) ein, sobald die Zahlungsansprüche der FRisCo Guide GmbH gegen den Kunden aus dem Projektvertrag vollständig erfüllt sind.


2. Die FRisCo Guide GmbH gestattet dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse in dem Umfang, wie zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks erforderlich. Der Kunde ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse in seinem Geschäftsbetrieb für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die ihm als Bestandteil der Arbeitsergebnisse überlassenen Unterlagen einschließlich Datenträger in dem zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang zu vervielfältigen.


3. Der Kunde räumt der FRisCo Guide GmbH das nicht ausschließliche Recht ein, bei ihm bestehende DV-Anlagen und Anwendungsprogramme kostenlos zu nutzen, soweit dies für die Erfüllung der Aufgabe der FRisCo Guide GmbH erforderlich ist.


4. Falls im Rahmen der Leistungserbringung durch die FRisCo Guide GmbH Arbeitsergebnisse entstehen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, steht der FRisCo Guide GmbH das alleinige Recht zu, entsprechende Anmeldungen im eigenen Namen vorzunehmen. Der Kunde enthält in diesem Fall eine gebührenfreie Lizenz zur Nutzung in dem Umfang, der zur vertragsgemäßen Nutzung der von der FRisCo Guide GmbH geschuldeten Arbeitsergebnisse erforderlich ist.


§ 7 Geheimhaltung


1. Die FRisCo Guide GmbH und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erlangt werden und als „vertraulich“ oder ähnlich gekennzeichnet oder offensichtlich vertraulicher Natur sind, geheim zu halten. Die Parteien werden solche Informationen und Unterlagen nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur Aufgabenerfüllung und im Rahmen des Projektes verwenden. Sie werden eine entsprechende Verpflichtung auch von ihnen für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitern und Dritten auferlegen.


2. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
 

a. allgemein bekannt sind oder waren oder
b. unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen einer anderen Partei entwickelt wurden oder
c. von Dritten, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, erworben wurden oder
d. ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren.

3. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.


4. Die Parteien werden die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zur Wahrung des Berufs- und Bankgeheimnisses beachten und nur entsprechend verpflichtete Mitarbeiter zur Leistungserfüllung einsetzen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der FRisCo Guide GmbH

§ 8 Haftung


1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der FRisCo Guide GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter der FRisCo Guide GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen.


2. Gegenüber Unternehmern haftet die FRisCo Guide GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.


3. Die FRisCo Guide GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Datenverluste.


4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche der FRisCo Guide GmbH aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der FRisCo Guide GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.


5. Soweit die FRisCo Guide GmbH haftet, ist eine solche Haftung außer im Fall der Ziffer 4) insgesamt, auf die Höhe der von der FRisCo Guide GmbH im Rahmen des jeweiligen Auftrages erhaltenen Vergütung beschränkt.


6. Greift der Kunde ohne schriftliche Zustimmung der FRisCo Guide GmbH indie gelieferten Arbeitsergebnisse ein, so entfällt insoweit eine Haftung der FRisCo Guide GmbH für daraus entstehende Schäden. Eigene Schadensersatzansprüche seitens der FRisCo Guide GmbH bleiben vorbehalten. Die Beweislast für den Nachweis, dass ein Schaden nicht auf einem Eingriff des Kunden in die gelieferten Arbeitsergebnisse beruht, trägt der Kunde.


7. Sämtliche Haftungsansprüche des Kunden gegen die FRisCo Guide GmbH verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.


§ 9 Gewerbliche Schutzrechte


1. Die FRisCo Guide GmbH erklärt, dass durch die überlassenen Arbeitsergebnisse bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Die FRisCo Guide GmbH wird den Kunden von Ansprüchen Dritter im Rahmen dieser Erklärung freistellen. Voraussetzung für eine Freistellung ist, dass der Kunde die FRisCo Guide GmbH von solchen behaupteten Schutzrechtsansprüchen Dritter unverzüglich in Kenntnis setzt und der FRisCo Guide GmbH die Rechtsverteidigung oder Vergleichsverhandlungen überlässt.


2. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen.


3. Die FRisCo Guide GmbH ist berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter jederzeit notwendige Änderungen am Projektergebnis auf eigene Kosten auch bei bereits abgenommenen und bezahlten Projektergebnissen durchzuführen.


§ 10 Abnahme bei Projekten


Sofern die von der FRisCo Guide GmbH zu erstellenden Arbeitsergebnisse Gegenstand einer Abnahme im Sinne von § 640 BGB sind, gilt Folgendes:


1. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablauf des für die Abnahmeprüfung vereinbarten Zeitpunkts nicht schriftlich abschließend die Gründe für eine Abnahmeverweigerung mitgeteilt hat oder ein Arbeitsergebnis über einen Zeitraum von insgesamt mehr als zehn (10) Werktagen produktiv einsetzt.


2. Übergibt der Kunde fristgerecht eine Liste mit abnahmeverhindernden Mängeln, wird die FRisCo Guide GmbH diese Mängel beheben. Die Abnahme gilt als erteilt, sobald die FRisCo Guide GmbH die gerügten Mängel behoben oder nachgewiesen hat, dass es sich nicht um Mängel handelt.


§ 11 Rechte und Pflichten des Kunden bei Mängeln bei Dienstleistungen und Projekten


1. Der Kunde wird der FRisCo Guide GmbH Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen und konkret beschreiben.


2. Die Anzahl der für ein endgültiges Fehlschlagen der Nacherfüllung erforderlichen Versuche bei Projekten richtet sich nach der Komplexität der zu erstellenden Arbeitsergebnisse und ist gegenüber dem Kunden noch nicht bei zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen anzunehmen.


3. Im Fall von Dienstleistungen richten sich die Rechte und Pflichten des Kunden abschließend nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.


§ 12 Allgemeine Bestimmungen


1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind diese durch zwischen den Parteien zu vereinbarende Bestimmungen des Inhalts zu ersetzen, der dem mit den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen beabsichtigten am nächsten kommt.


3. Die FRisCo Guide GmbH darf die Firma und Marke des Kunden als Referenz zu Marketingzwecken verwenden.


4. Die Abtretung von Rechten des Kunden aus dem Vertrag ist ohne vorherige Zustimmung der FRisCo Guide GmbH ausgeschlossen.


5. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.
 

6. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
 

7. Die FRisCo Guide GmbH ist berechtigt, jeweils eine Kopie der Projektunterlagen zu Qualitätssicherungs- und Beweiszwecken auch nach Beendigung des Projektes zurückzubehalten.
 

8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln.

FRisCo Guide GmbH

Heidkamper Straße 2,

51469 Bergisch Gladbach

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